Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Reiten & Yoga GmbH (Via Maistra 54 in 7525 S-chanf, nachfolgend "Anbieterin" genannt) bietet vor allem Yoga Stunden, Privatstunden, Kurse, Workshops, Ferien und Retreats an. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, welche von der Anbieterin erbracht werden. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste oder der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden und sie werden Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der/dem TeilnehmerIn. Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften.
2. (Reiten &) Yoga Ferien / Retreats
2.1 Anmeldung / Anzahlung / Restzahlung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung zusammen mit der Bankverbindung für die Bezahlung des Retreats. Der Platz am Retreat ist erst mit einer Anzahlung (der genaue Betrag ist auf der entsprechenden Website festgelegt oder wird separat mit der Anbieterin vereinbart) definitiv reserviert. Dieser Betrag kann bei einer Annullation durch den/die TeilnehmerIn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Restzahlung ist bis spätestens 7 Monate, 90 Tage bzw. 60 Tage vor Retreatbeginn zu zahlen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Betrages. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anzahlung berücksichtigt. Es gilt der Eingang der Überweisung.
Bei den vorgenannten Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der/die TeilnehmerIn ohne Mahnung in Verzug. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die (Retreat-) Leistungen zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.
2.2 Preise
Die Preise für die Angebote sind auf der Website der Anbieterin ersichtlich. Individuelle Absprachen bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleiben auch Bearbeitungsgebühren sowie allfällige Zusatzkosten ausserhalb des Angebots (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
2.3 Gutscheine
Für die Teilnahme an einem Reiten & Yoga Retreat oder für die Inanspruchnahme anderer Leistungen der Anbieterin können Gutscheine erworben werden (Reiten & Yoga Gutscheine). Die Gutscheine sind ab Erwerbsdatum 5 Jahre gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Die Gutscheine sind nicht persönlich und können auf andere Personen übertragen werden.
2.4 Leistungen
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von der Anbieterin schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail oder schriftliche Bestätigung) sowie gemäss den Angaben auf der Website der Anbieterin. Bei Widersprüchen gehen die individuell schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche der/des TeilnehmerIn sowie nachträgliche abweichende Vereinbarungen müssen von der Anbieterin schriftlich bestätigt werden.
2.5 Preisänderungen
Die Anbieterin behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen Gründen zu ändern und den nachträglich tatsächlich anfallenden Kosten anzupassen. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Preiserhöhungen durch den Anstieg durch Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), nachträglich eingeführten Abgaben wie Tourismustaxen oder sonstigen Steuern sowie bei Wechselkursänderungen oder Rechnungs- oder Publikationsfehler.
Preiserhöhungen können bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Retreatbeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Angebotspreises, so ist der/ die TeilnehmerIn berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem /der TeilnehmerIn frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
2.6 Annullation durch den/die TeilnehmerIn und Ersatzperson vor Abreise
Die Annullation des gebuchten Angebots muss schriftlich erfolgen (das Datum des Eingangs der schriftlichen Annullation bei der Anbieterin ist massgebend).
Bei einer Retreatannullation eines Retreats im Ausland bis 7 Monate bzw. 90 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag minus die Anzahlung zurückbezahlt. Bei einer Retreatannullation eines Retreats in der Schweiz bis 60 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag minus die Anzahlung zurückbezahlt. Bei einer Annullation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung der Gesamtkosten ausgeschlossen (dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, etc.).
Bei einer Annullation wird zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- fällig.
Die Anbieterin empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, welche die Annullationskosten gegebenenfalls übernimmt (siehe auch Ziffer 2.9).
Der freigewordene Platz kann an eine Ersatzperson abgetreten werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt und allfällige Umbuchungs- sowie Mehrkosten gehen zu Lasten der/des TeilnehmerIn. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen. Der/die TeilnehmerIn und die Ersatzperson haften solidarisch für Zahlung des Gesamtbetrags sowie für allfällige Mehrkosten.
2.7 Programmänderungen
Programmänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (Programm, Unterkunft, Reisebegleitung, Yogalehrer, Transportmittel, etc.) aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Teilnehmenden. Minderungs- und Rückerstattungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche werden für diesen Fall ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
2.8 Vorzeitige Abbruch der Reise durch den/die Teilnehmer/in
Falls der/die Teilnehmer/in aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Angebotspreises. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des/r Teilnehmers/in.
2.9 Reiseabsagen durch Anbieterin / Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Eine kurzfristige Retreatabsage infolge zwingender Gründe wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Naturgewalten, etc. bleibt vorbehalten. Muss das Retreat aus zwingenden Gründen annulliert werden, bemüht sich die Anbieterin, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu bieten. Kann kein Ersatzprogramm angeboten werden, so wird die Anbieterin dem/der TeilnehmerIn die geleitesteten Zahlungen für nicht bezogene Leistungen rückerstatten, wobei bereits erbrachte Aufwendungen abgezogen werden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Ebenso kann ein Retreat wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden. In diesem Fall wird der einbezahlte Betrag voll rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, können nicht geltend gemacht werden.
2.10 Anreise & Einreiseformalitäten im Ausland
Die Hin- und Rückreise an die Zieldestination ist Sache der Teilnehmenden und die Kosten sind nicht im Angebot inbegriffen. Es ist Sache des Teilnehmers, rechtzeitig anzureisen. Für Reiseverspätung wird keine Haftung übernommen und Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden in diesem Fall ausgeschlossen.
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, allfällige Visa, Impfungen etc.) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der in den einzelnen Ländern gültigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Die Anbieterin weist darauf hin, dass Reisepass oder Identitätskarte mindestens bis zum Rückreisedatum, in manchen Ländern (wie z.B. Marokko, Namibia) auch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus, gültig sein müssen.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise. Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
2.11 Versicherung
Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache des/r Teilnehmenden.
Bei Teilnahme an einem Reiten & Yoga Retreat empfiehlt die Anbieterin abzuklären ob Reitunfälle bzw. Unfälle mit Pferden eingeschlossen sind. Bei Reiten & Yoga Retreats besteht eine Helmpflicht.
Der Abschluss einer Reise- / Annullierungskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der/die TeilnehmerIn sollte zudem prüfen und sicherstellen, dass er/sie durch seine/ihre Krankenkasse im Krankheitsfall und bei Unfall von der Unfallversicherung (auch im Ausland) ausreichend geschützt sind.
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Anbieterin nicht haftbar gemacht werden.
2.12 Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Für (Reiten &) Yoga Ferien / Retreats wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der/die Teilnehmer/in nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich die Anbieterin über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme ist gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten einzuholen.
Sollte ein/eine TeilnehmerIn die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Anbieterin den Teilnehmer von der (Weiter-)Reise ausschliessen. Sämtliche damit verbundenen Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmer/in. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet und Mehrkosten sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen.
2.13 Haftung
Die Haftung der Anbieterin beschränkt sich in jedem Fall auf das Doppelte des Angebotspreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Die Anbieterin vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen nur, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Die Anbieterin haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung der vereinbarten Leistungen auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a) auf Versäumnis der/des TeilnehmerIn vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Anbieterin oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
2.14 Beanstandungen
Sollten während eines Retreats Probleme oder Beanstandungen auftreten, so muss der/die TeilnehmerIn sich unverzüglich mit der Reiseleitung vor Ort in Verbindung setzen. Kann daraufhin das Anliegen nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, so ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, die Anbieterin umgehend (telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen.
Können Mängel daraufhin nicht vor Ort behoben werden, so sind diese von dem/der TeilnehmerIn spätestens 30 Tage nach Beendigung Retreats schriftlich bei der Anbieterin geltend zu machen. Werden die Mängel nicht innert dieser Frist geltend gemacht, so sind sämtliche Ansprüche verwirkt.
3. Yogastunden & Privatstunden
3.1 Terminabsagen bei Privatstunden
Privatstunden müssen mindesten 24h vor dem Termin abgesagt werden.
Privatstunden, welche rechtzeitig abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Wird ein Termin weniger als 24h vorher abgesagt, wird eine Sitzung von 60 Minuten in Rechnung gestellt.
3.2 Terminabsagen bei Privatstunden durch Anbieterin
Die Anbieterin behält sich das Recht vor bei Krankheit oder Unvorhersehbarem die Yoga Privatstunde – auch kurzfristig – abzusagen oder sich von einer entsprechend qualifizierten Person vertreten zu lassen. Der/die TeilnehmerIn wird schnellstmöglich per E-Mail, SMS oder Telefon über einen Ausfall informiert (mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen).
3.3 Yoga Abos
Die Yoga-Abos sind unlimitiert gültig und auf andere Personen übertragbar.
3.4 Teilnahmefähigkeit / Haftung
Es liegt in der Verantwortung der TeilnehmerInnen, vor Beginn der ersten Yogalektion ihren Arzt zu konsultieren, ob Yoga ausgeübt werden darf. Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen aber auch eine bestehende Schwangerschaft sind der Kursleitung spätestens zu Beginn der Veranstaltung zu melden.
Die Versicherung ist alleinige Sache des/r Teilnehmer/in, jegliche Haftung wird abgelehnt. Es wird keinerlei Haftung für die von Teilnehmer/innen mitgebrachten Wertgegenständen übernommen.
4. Shiatsu Behandlungen & Körpertherapie Sitzungen
4.1 Terminabsagen durch TeilnehmerIn
Privatstunden müssen mindesten 24h vor dem Termin abgesagt werden.
Termine, welche rechtzeitig abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Wird ein Termin weniger als 24h vorher abgesagt, wird eine Behandlung von 60 Minuten in Rechnung gestellt.
4.2 Terminabsagen durch Anbieterin
Die Anbieterin behält sich das Recht vor bei Krankheit oder Unvorhersehbarem die Shiatsu Behandlung sowie die Körpertherapie Sitzung – auch kurzfristig – abzusagen oder sich von einer entsprechend qualifizierten Person vertreten zu lassen. Der/die TeilnehmerIn wird schnellstmöglich per E-Mail, SMS oder Telefon über einen Ausfall informiert (mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen).
5. Datenschutz
Unsere Datenschutzverordnung findest du hier.
6. Fotos
Die Anbieterin verwendet Fotos von Veranstaltungen und Retreats auf Ihrer eigenen Webseite oder Facebook auf welchen ev. Teilnehmer/innen zu erkennen sind. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie die Anbieterin auffordern seine Person auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist der Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin.